Die CSRD ist da – was bedeutet das für Sie im Jahr 2024 und darüber hinaus?

13th Februar 2024

mangroves

Nachfolgend erklären Chris Shaw, Technical Director for Mandatory Reporting bei Anthesis, und Eilidh Morrison, Senior Consultant, was Unternehmen im Jahr 2024 von der CSRD zu erwarten haben und wie sie sich darauf vorbereiten können, einschließlich der Anforderungen, wie Sie beginnen und wen Sie einbeziehen sollten.

Am 31. Juli 2023 hat die Europäische Kommission das erste Paket der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) verabschiedet, welches die bereichsübergreifenden ESRS 1 und 2 sowie Standards zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen umfasst. Für große Unternehmen von öffentlichem Interesse in der EU und solche, die bereits gemäß der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) berichten, läuft jetzt der Countdown für die Berichterstattung nach der CSRD für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen.

Für Unternehmen, welche die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, bleibt 2024 trotzdem ein kritisches Jahr. Wir erwarten von der Europäischen Kommission eine Reihe von Entwicklungen, allem voran die gesetzte Frist zum 6. Juli 2024, bis zu der die EU-Mitgliedstaaten die CSRD in nationales Recht umsetzen müssen. Wir wissen auch, dass für bestimmte große, nicht börsennotierte europäische Unternehmen die Berichterstattung nach der CSRD für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen, auf der Grundlage der Daten von 2025 obligatorisch sein wird.

Was sind also die praktischen Anforderungen für ein Unternehmen, das im Jahr 2024 seine „CSRD-Reise“ beginnt?

Allgemeine Anforderungen – worum geht es?

Alle Unternehmen, die in den Geltungsbereich fallen, sind verpflichtet, allgemeine Informationen zu ESG zu veröffentlichen. Dies beinhaltet die Art und Weise, wie ESG in dem Unternehmen gehandhabt wird, wie ESG die Strategie und das Geschäftsmodell beeinflusst, Einzelheiten zu Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs), die während des Wesentlichkeitsprozesses identifiziert wurden und wie diese durch Richtlinien, Maßnahmen, Kennzahlen und Ziele gesteuert werden.

Unternehmen sollten bestimmen Prozessen folgen, um die Daten- & Faktenbasis für diese Veröffentlichungen zu schaffen. Dies geschieht vor allem durch die doppelte Wesentlichkeitsbewertung („Double Materiality Assessment“), unterstützt durch Erkenntnissen aus laufenden Nachhaltigkeits-Due-Diligence-Prozessen und der Bewertung der Wertschöpfungskette. Die Anforderungen sind, mit einer kurzen Erläuterung und einigen praktischen ersten Maßnahmen, in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.

Unternehmen müssen die Nachhaltigkeitsinformationen (die „Nachhaltigkeitserklärung“) in ihren Geschäftsberichten veröffentlichen, was bedeutet, dass Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen gleichzeitig veröffentlicht werden.

Um eine einfachere Überprüfung und einen Vergleich in der respektiven europäischen Datenbank (European Single Access Point database) zu ermöglichen, müssen die Nachhaltigkeitsinformationen in einem standardisierten digitalen Format übermittelt werden. Die EFRAG kündigte im Dezember 2023 an, dass Anfang des Jahres 2024 weitere Leitfäden dazu veröffentlicht werden.

Die eingereichten Daten und Berichte unterliegen dann einer “ limited third-party assurance „, also einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit. Dies bedeutet, dass ein unabhängiger Prüfer oder Prüfungsanbieter die Darstellung des Narrativs und die Daten bewerten muss.

AnforderungWas ist enthalten?Maßnahmen 
Governance  Details dazu, wie ESG auf höchster Ebene des Unternehmens gehandhabt wird
Wesentliche Themen, die von den Aufsichtsorganen behandelt werden
Einsatz von Anreizsystemen zur Leistungssteigerung 
Beginnen Sie jetzt mit der Einrichtung von Strukturen, z. B. Gruppen/Ausschüsse mit definierten Aufgabenbereichen, inklusive der Protokollierung aller diskutierten Sachverhalten
Strategie und GeschäftsmodellResilienz (Widerstandsfähigkeit) gegenüber Risiken
Möglichkeiten
Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft
Stakeholder-Interessen und Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsthemen
Umsetzung der Strategie
Überprüfung und ggfs. Überarbeitung bestehender ESG-Strategien und -Ziele, in Anbetracht von Herausforderungen und erforderlichen Lösungen
Aktualisierung und Abbildung des Geschäftsmodells und der Wertschöpfungskette
Identifizierung der Stakeholder, die von dem Unternehmen betroffen sein könnten und die, die den Bericht wahrscheinlich lesen werden
Einrichtung und Formalisierung von Prozessen um Meinungen und Interessen betroffener Stakeholder zu erfassen
Überprüfung der Datenverwaltungsprozesse
Anwendung von Risikomanagement- oder Enterprise-Risikomanagement-Prozessen auf Nachhaltigkeitsinformationen
Doppelte Wesentlichkeit
(Double Materiality)
Bewertung von ESG-Themen aus Impact (Auswirkungen durch ihr Unternehmen) – und Finanzperspektive
Einbindung betroffener Stakeholder 
Überprüfung bestehender Wesentlichkeitspraktiken und Identifizierung von Lücken gegenüber einem ESRS-konformen Ansatz
Denken Sie über mögliche ESG-Auswirkungen, -Risiken und -Chancen für Ihr Unternehmen nach
WertschöpfungsketteBewertung von IROs über die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette hinweg, z.B. Lieferanten, Händler, Verbraucher, Investitionen usw.Beginnen Sie mit der Erfassung und Darstellung der Wertschöpfungskette und identifizieren Sie potenzielle Informationsquellen zur Unterstützung der Bestimmung wesentlicher IROs
Sorgfaltspflicht
(Due diligence)
Wie die Sorgfaltspflicht bei der Berichterstattung und Bewertung von IROs berücksichtigt wurdeIdentifizierung bestehender Prozesse zur Identifizierung, Vermeidung, Minderung und Berücksichtigung von Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
Auswirkungen, Risiken und Chancen
(Impacts, Risks and Opportunities – IROs) 
Angaben zu ESG-bezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden
Mögliche und tatsächliche Auswirkungen eines Unternehmens auf Umwelt und Mensch
Finanzielle Risiken und Chancen für das Unternehmen, im Zusammenhang mit festgestellten oder sonstigen Auswirkungen
Berücksichtigung der Auswirkungen des Unternehmens auf Mensch und Umwelt, einschließlich z.B. Emissionen und Einkaufspraktiken in der Lieferkette
Berücksichtigung von Risiken für das Unternehmen als Folge von Auswirkungen, z.B. mögliche Bußgelder aufgrund von Umweltverschmutzung
Berücksichtigung von Chancen für das Unternehmen, die sich aus Auswirkungen ergeben, z.B. die Entwicklung von umweltfreundlicheren Alternativen
Richtlinien und MaßnahmenEinzelheiten zu den Richtlinien, die für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen erstellt wurden
Einzelheiten zu Maßnahmen und Ressourcen in Bezug auf wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen
In den Richtlinien sollte dargelegt werden, wie das Unternehmen mit wesentlichen IROs, deren Umfang und Steuerung (Governance) umgeht und wie sich dies an internationalen Rahmenwerken orientiert
Zu den Maßnahmen gehören die im Berichtsjahr ergriffenen Maßnahmen und alle für die Zukunft geplanten Maßnahmen mit Angaben zu den jeweiligen erwarteten Ergebnissen und deren Umfang
Metriken und ZieleAngaben zu Kennzahlen und Zielen in Bezug auf wesentliche NachhaltigkeitsaspekteGewährleistung transparenter Berechnungs- und Berichtsmethoden, die ein unabhängiger Prüfer beurteilen kann

Erste Schritte – doppelte Wesentlichkeit

Einer der ersten Schritte zur Angleichung an die CSRD-Berichtsanforderungen ist die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsbewertung – der Prozess also, mit dem ein Unternehmen seine wichtigsten ESG-Themen aus Impact- und finanzieller Sicht identifiziert. Die Ergebnisse dieses Prozesses bilden die Grundlage für das, was in der Nachhaltigkeitserklärung berichtet werden soll und sollten als solche auch in die zukünftige Strategie des Unternehmens einfließen.

Wen soll man einbeziehen?

Bisher wurde die Bewertung wesentlicher Themen hauptsächlich durch die Ansichten der Stakeholder bestimmt. Die EFRAG befürwortet daher die Verwendung von Daten, wo immer dies möglich ist, um faktenbasierte Auswirkungen, Risiken und Chancen für ein Unternehmen zu identifizieren. Dennoch sind die Ansichten und Interessen der Stakeholder nach wie vor von grundlegender Bedeutung für die Ermittlung, Bewertung und Management wesentlicher Themen.

Es gibt zwar keinen vorgeschriebenen Ansatz für die Einbeziehung von Stakeholdern im Rahmen von CSRD, aber es wird erwartet, dass Unternehmen mit Stakeholdern zusammenarbeiten, die von Unternehmenstätigkeiten betroffen sein könnten – von Arbeitnehmern in allen Betrieben und der Wertschöpfungskette bis hin zu Gemeinden und Verbrauchern. Die Ansichten und Interessen dieser Gruppen sollten im Rahmen von Due-Diligence-Praktiken laufend eingeholt werden, wobei die Ergebnisse gegebenenfalls in den Wesentlichkeitsprozess einfließen sollten.

Zu Beginn sollten diejenigen, die für die Erstellung ihres CSRD-Berichts verantwortlich sind, versuchen, die folgenden Gruppen einzubeziehen:

  • Investoren, Geschäftspartner und die Zivilgesellschaft – Unternehmen sollten die Perspektiven derjenigen berücksichtigen, die die Nachhaltigkeitserklärung nutzen können, um die Themen zu verstehen, die sie für am wichtigsten halten.
  • Finanz- und Risikomanagement – Um den Nachweis der Wesentlichkeit verschiedener ESG-Sachverhalte zu untermauern, sollten Unternehmen auf die Expertise von Finanz- und Risikomanagementabteilungen zurückgreifen – nicht zuletzt, weil die Nachhaltigkeitserklärung zusammen mit dem Jahresabschluss im Lagebericht veröffentlicht wird, sondern auch, weil Unternehmen verpflichtet sind, Risiken und Chancen für das Unternehmen aus finanzieller Sicht zu bewerten. Diese Funktionen müssen in die Festlegung von Schwellenwerten für das, was als wesentlich angesehen werden soll, einbezogen werden.
  • Wirtschaftsprüfer – Da die Prüfungsanforderungen heute ein zentraler Bestandteil der ESG-Berichterstattung sind, wird empfohlen, dass die vom Unternehmen eingesetzten Prüfer so früh wie möglich in den Prozess einbezogen werden, um sicherzustellen, dass die Erwartungen und die Methodik akzeptiert und transparent sind.
  • Rechtsberater – Wir empfehlen Unternehmen auch, sich zu Beginn ihrer Reise mit ihren Rechtsberatern in Verbindung zu setzen, um bestimmte Berichtspflichten zu bestätigen.

Warum jetzt anfangen?

Die erste Welle von Unternehmen muss ihre ersten Berichte im Jahr 2025 veröffentlichen und über die Daten von 2024 berichten. Um genau und effizient zu berichten, sollten Unternehmen schon jetzt Systeme zur Überwachung von Kennzahlen ihrer wesentlichen Themen einrichten. Für Unternehmen, die später in die Berichtspflicht kommen, bleibt noch etwas Zeit, um diese Prozesse einzurichten, falls dies noch nicht geschehen ist.

Der letzte Schritt bei der Umsetzung der CSRD besteht darin, dass die EU-Mitgliedstaaten die Anforderungen (mit  geringem Änderungspotenzial) in nationales Recht umsetzen. Die Länder haben dafür eine Frist bis Anfang Juli 2024. Frankreich hat mit der Umsetzung im Dezember 2023 die Führung übernommen.

Zur Erinnerung: Strafen bei Nichteinhaltung können Geldstrafen und Gefängnisstrafen umfassen. Daher sollten sich die Geschäftsleitung, die Finanz- und Rechtsteams der verpflichteten Unternehmen bereits auf jetzt auf die Realität der Berichtspflichten konzentrieren. Die Strafen werden klarer sein, sobald die EU-Mitgliedstaaten die Anforderungen bis Juli 2024 in Gesetze umsetzen. Als Anhaltspunkt: Die französischen Behörden haben Geldstrafen von bis zu 75.000 Euro und mögliche Haftstrafen bestätigt.

Wie unterstützt Sie Anthesis?

Die Einführung der CSRD markiert wohl die bisher bedeutendste Änderung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und wir sind hier, um Sie dabei zu unterstützen. Anthesis bietet Ihnen Lösungen an, die Ihnen die Informationen und Erkenntnisse liefern, Ihnen bei der Analyse Ihres Veränderungsbedarfs helfen und Sie bei der Umsetzung unterstützen.

Unser Ansatz ist zweigleisig: Erstens bereiten wir Ihr Unternehmen auf die Einhaltung der Vorschriften vor, indem wir uns auf das interne Verständnis und die Grundlagen der Berichterstattung konzentrieren. Zweitens, und das ist vielleicht noch wichtiger, befähigen wir Ihr Unternehmen zu langfristigem Erfolg, indem wir den Wert und die Chancen für Ihr Unternehmen aufzeigen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.