Die Entwaldungsverordnung der Europäischen Union (EUDR)

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Was ist die EUDR?

Die Entwaldungsverordnung der Europäischen Union (EUDR) ist eine bahnbrechende Initiative zur Bekämpfung der Entwaldung im Zusammenhang mit dem Verbrauch bestimmter Produkte auf dem EU-Markt.

Die EUDR verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung strenger Vorschriften, um sicherzustellen, dass ihre Produkte nicht aus der Abholzung stammen. Diese Verordnung ersetzt und erweitert die europäische Holzverordnung und erweitert deren Geltungsbereich über die Legalität hinaus auf Nachhaltigkeitsaspekte.

Zweck der EUDR

Die EUDR wurde mit dem vorrangigen Ziel eingeführt, die durch Entwaldung und Walddegradierung verursachten Umweltschäden zu bekämpfen. Die Verordnung enthält mehrere wichtige Ziele:

  • Bekämpfung von Entwaldung und Waldschädigung: Die EUDR soll sicherstellen, dass Produkte, die in der EU konsumiert werden, nicht zur weltweiten Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Sie zielt insbesondere auf wichtige Rohstoffe wie Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz ab, die mit Entwaldung in Verbindung gebracht werden.
  • Reduzierung der Treibhausgasemissionen: Durch die Förderung des Verbrauchs von Produkten, die nicht aus Abholzung stammen, will die EUDR die mit den Produktions- und Verbrauchspraktiken in der EU verbundenen CO2-Emissionen erheblich reduzieren.
  • Förderung nachhaltiger Lieferketten: Die EUDR ermutigt Unternehmen, nachhaltige Praktiken in ihren Lieferketten umzusetzen, indem sie sicherstellt, dass Rohstoffe sowohl legal als auch nachhaltig produziert werden. Dazu gehören die Einführung von Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit und die Durchführung gründlicher Risikobewertungen, um die Einhaltung der Verordnung zu gewährleisten.
  • Anpassung an die Umweltziele der EU: Die EUDR ist Teil des umfassenderen Europäischen Grünen Deals und der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, die darauf abzielen, bis 2050 Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu erreichen und die biologische Vielfalt auf dem gesamten Kontinent zu schützen.
  • Schutz von Primärwäldern: Die Verordnung betont den Schutz von Primärwäldern, die für die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen von entscheidender Bedeutung sind. Diese Wälder unterscheiden sich von Plantagenwäldern, die nicht die gleichen ökologischen Vorteile bieten.
  • Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen: Neben Umweltbelangen berücksichtigt die EUDR auch die Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften, insbesondere derjenigen, die von Entwaldung und Landnutzungsänderungen betroffen sind.

Welche Informationen müssen Unternehmen bereitstellen?

Für Unternehmen, die innerhalb der EU tätig sind oder mit Rohstoffen handeln, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, schreibt die EUDR bestimmte Verpflichtungen vor, die zur Einhaltung der Vorschriften erfüllt werden müssen. Diese Verpflichtungen umfassen die folgenden wesentlichen Anforderungen:

  • Geltungsbereich der Rohstoffe: Die Verordnung gilt für mehrere wichtige Rohstoffe, darunter Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz sowie aus diesen Rohstoffen hergestellte Produkte wie Schokolade oder Leder.
  • Sorgfaltspflichten: Unternehmen sind verpflichtet, ein robustes Sorgfaltsprüfungssystem einzuführen, das sicherstellt, dass die von ihnen in der EU verkauften Rohstoffe nicht aus abgeholzten Gebieten stammen oder zur Walddegradierung beitragen. Dieses System umfasst:
    • Informationssammlung: Unternehmen müssen Daten wie Geokoordinaten, Produktionsmengen und das Herkunftsland der von ihnen bezogenen Rohstoffe erfassen.
    • Risikobewertung: Unternehmen müssen das Risiko der Nichteinhaltung bewerten, indem sie die gesammelten Daten anhand festgelegter Kriterien analysieren, um die Wahrscheinlichkeit von Risiken im Zusammenhang mit Entwaldung zu bewerten.
    • Risikominderung: Wenn Risiken identifiziert werden, müssen Unternehmen geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu mindern und zu minimieren und so die Einhaltung der Verordnung sicherzustellen.
  • Dokumentation und Berichterstattung: Unternehmen sind verpflichtet, umfassende Aufzeichnungen über ihre Sorgfaltspflichtaktivitäten mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren. Ab 2025 müssen Unternehmen außerdem jährliche Berichte veröffentlichen, in denen sie ihre Compliance-Bemühungen detailliert darlegen.
  • Compliance-Rahmenwerk: Unternehmen müssen innerhalb ihrer Organisation ein klares Compliance-Rahmenwerk einrichten, in dem die Rollen und Verantwortlichkeiten festgelegt sind, um die ordnungsgemäße Umsetzung der EUDR-Anforderungen sicherzustellen.
  • Geografische Risikobewertungen: Die EUDR stuft Länder anhand ihrer Wahrscheinlichkeit, zur Entwaldung beizutragen, in verschiedene Risikokategorien ein. Je nach Risikostufe des Landes müssen Unternehmen unterschiedliche Sorgfaltspflichten erfüllen. Länder mit „geringem Risiko“ können vereinfachten Verpflichtungen unterliegen, während für Länder mit „hohem Risiko“ strengere Maßnahmen erforderlich sind.
  • Sanktionen bei Nichteinhaltung: Die Nichteinhaltung der EUDR kann zu erheblichen Sanktionen führen, darunter Geldbußen in Höhe von bis zu 4 % des Jahresumsatzes des Unternehmens, die Beschlagnahmung nicht konformer Produkte und vorübergehende Ausschlüsse von öffentlichen Ausschreibungen.
  • Umsetzungsfrist: Große und mittlere Unternehmen müssen die EUDR ab dem 30. Dezember 2025 einhalten, während kleine und kleinste Unternehmen (KMU) bis zum 30. Juni 2026 Zeit haben, um die Compliance-Anforderungen zu erfüllen.

Unternehmen, die auf dem EU-Markt tätig sind, müssen detaillierte Sorgfalts- und Überprüfungsprozesse durchlaufen, um den Status ihrer Produkte als „waldfrei“ nachzuweisen.

Dazu müssen sie umfassende Informationen über die Rückverfolgbarkeit der Produkte bereitstellen und die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften im Herkunftsland gewährleisten. Der Sorgfaltspflichtprozess zielt darauf ab, die Transparenz und Rückverfolgbarkeit bei der Herstellung und Vermarktung von Produkten, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, zu verbessern.

Welche Änderungen kommen auf uns zu?

Nach der endgültigen Verabschiedung einer Änderung im Dezember 2024 soll das Gesetz am 30. Dezember 2025 für große Unternehmen und Händler und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen in Kraft treten. Auch wenn es zu erheblichen Verschiebungen im Zeitplan kommen kann, bleiben der Kerntext selbst und die im Gesetz festgelegten Verantwortlichkeiten weitgehend unverändert. Dazu gehören die Sorgfaltspflicht im Lieferkettenmanagement, die Überprüfung der Beschaffungspraktiken und die Sicherstellung, dass die Produkte die in der Verordnung festgelegten Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.

Die EUDR markiert einen Wandel von der ausschließlichen Fokussierung auf die Legalität von Produkten hin zu einer breiteren Nachhaltigkeitsperspektive, die wichtige Rohstoffe wie Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Sojabohnen, Kautschuk, Holz und deren Derivate umfasst.

Um Unternehmen bei der Vorbereitung auf das Gesetz weiter zu unterstützen, hat die EU-Kommission einen begleitenden Leitfaden und aktualisierte FAQ veröffentlicht, um häufig gestellte Fragen zu klären und die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern.

Zeitplan für die Einhaltung der EUDR

Die EUDR tritt offiziell am 30. Dezember 2025 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen, die in der EU tätig sind oder mit der EU Handel treiben, sicherstellen, dass ihre Produkte die in der Verordnung festgelegten Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.

KMU wurde eine zusätzliche Frist von sechs Monaten bis zum 30. Juni 2026 eingeräumt, um die Anforderungen zu erfüllen. Zur Vorbereitung auf diese Fristen werden Unternehmen aufgefordert, Systeme zur Überwachung ihrer Lieferketten einzurichten, die Transparenz zu verbessern und die Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte sicherzustellen, um Strafen für die Nichteinhaltung zu vermeiden.

Wer und was ist betroffen?

Die EUDR gilt für alle Organisationen, die mit Produkten handeln, die mit Entwaldung in der EU in Verbindung stehen, unabhängig davon, ob sie das Produkt zum ersten Mal in Verkehr bringen oder vertreiben.

Die Verordnung hat weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Branchen, darunter Bekleidungsmarken, Kaffeeröstereien und andere Unternehmen, die Zellulosefasern beziehen oder mit Rohstoffen handeln, die mit Entwaldung in Verbindung stehen. Unternehmen müssen sich der möglichen Strafen bei Nichteinhaltung bewusst sein, darunter Geldbußen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes.

Wie geht es weiter?

Die zwölfmonatige Verzögerung gibt den Unternehmen die Möglichkeit, weiter an der Einhaltung der Vorschriften zu arbeiten. Eine wirksame Umsetzung erfordert die Einrichtung eines Systems zur Überwachung der Lieferkette, die Verbesserung der Transparenz und die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit, um nicht nachhaltige Geschäftspraktiken zu identifizieren und zu bekämpfen. Zertifizierungsorganisationen wie der Forest Stewardship Council können Unternehmen dabei unterstützen, die Anforderungen der Gesetzgebung zu erfüllen.

Weitere Aktualisierungen, die Unternehmen bei der Umstellung helfen können, betreffen das Länder-Benchmarking, das den Umfang der erforderlichen Sorgfaltspflicht festlegt, und das Informationssystem, in dem die Sorgfaltserklärungen gespeichert werden. Die EU-Kommission arbeitet noch an den Länder-Benchmarks, hat jedoch angedeutet, dass die meisten Länder als „risikoarm“ eingestuft werden. Produkte aus risikoarmen Herkunftsländern erfordern eine „vereinfachte Sorgfaltspflicht“, bei der die Geokoordinaten in der Sorgfaltspflicht-Erklärung angegeben werden müssen, eine vollständige Risikobewertung (zur Bewertung und Minderung von Risiken) jedoch nicht erforderlich ist, sofern kein potenzielles Entwaldungs- oder Rechtskonformitätsrisiko festgestellt wird.

Darüber hinaus hat die EU-Kommission angekündigt, dass das Informationssystem, in dem die Sorgfaltserklärungen eingereicht werden, im November 2024 in Betrieb genommen wird und Registrierungen entgegennimmt. Unternehmen werden aufgefordert, die bevorstehenden Schulungen zu nutzen, sich im System zu registrieren und mit der Einreichung von Sorgfaltserklärungen zu beginnen.

EUDR-Sanktionen

Unternehmen, die die EUDR nicht einhalten, müssen mit erheblichen Sanktionen rechnen. Dazu gehören Geldstrafen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes des Unternehmens, die Beschlagnahmung nicht konformer Produkte und der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Die strenge Durchsetzung der EUDR unterstreicht, wie wichtig es für Unternehmen ist, proaktive Maßnahmen zu ergreifen, um die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen und kostspielige Konsequenzen zu vermeiden.

Wie Anthesis Ihnen helfen kann

Das Forest Positive Team von Anthesis unterstützt Unternehmen gerne dabei, sich in den komplexen Bestimmungen der EUDR zurechtzufinden. Wir bieten eine Reihe von Dienstleistungen an, darunter Benchmarking, Zielsetzung, Politikentwicklung, Lieferantenengagement, Überwachung, Verifizierung und Kommunikation. Als anerkannter Delivery Partner der Accountability Framework Initiative nutzen wir internationale Normen und bewährte Verfahren, um Unternehmen dabei zu helfen, Risiken im Zusammenhang mit Entwaldung in ihren Lieferketten zu bewerten, zu priorisieren und anzugehen.

Häufig gestellte Fragen

Die EUDR zielt darauf ab, den Beitrag der EU zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung zu minimieren, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und den weltweiten Verlust der biologischen Vielfalt zu bekämpfen, indem sichergestellt wird, dass Produkte, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, nur dann in der EU vermarktet werden dürfen, wenn sie Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.

Unternehmen haben ab dem offiziellen Inkrafttreten der Verordnung 18 Monate Zeit, um sich an die neuen Vorschriften anzupassen. KMU wird eine längere Anpassungsfrist gewährt.

Bei Nichteinhaltung können Unternehmen, die mit Entwaldung verbundene Rohstoffe in die EU einführen, mit Geldbußen von bis zu 4 % ihres Jahresumsatzes belegt werden.

Anthesis bietet eine Reihe von Dienstleistungen an, darunter Benchmarking, Zielsetzung, Politikentwicklung, Lieferantenbindung, Überwachung, Verifizierung und Kommunikation, um Unternehmen bei der Schaffung von Lieferketten ohne Abholzung und Umwandlung zu unterstützen.

Der Accountability Framework dient als Leitfaden für die Schaffung ethischer Lieferketten in der Land- und Forstwirtschaft. Anthesis ist als Delivery Partner anerkannt und nutzt die Kernprinzipien des Frameworks, um Unternehmen bei der Bewältigung von Risiken im Zusammenhang mit Entwaldung zu unterstützen.

Als globaler Vorreiter im Bereich Nachhaltigkeit verfolgen wir einen zielgerichteten Ansatz, der durch digitale Technologien unterstützt und wissenschaftlich fundiert ist. Wir freuen uns stets über Anfragen und Partnerschaften, um gemeinsam positive Veränderungen voranzutreiben.