Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Ein Rahmen für verantwortungsvolles Management der Lieferkette

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), wurde am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ziel des Gesetzes ist es, dass deutsche Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nachkommen, um die Einhaltung von Menschenrechten und materiellen Standards innerhalb von Lieferketten zu verbessern.

Was ist das neue Gesetz?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll die internationalen Menschenrechte verbessern, indem es Anforderungen an ein verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement für Unternehmen definiert. Der Leitfaden bietet einen rechtlichen Rahmen für die Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Das international kompatible Gesetz, das auf den UN-Leitprinzipien basiert, wird in künftige europäische Regelungen übernommen, um Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu verhindern. Das Gesetz steht im Einklang mit dem Nationalen Aktionsplan (NAP) für Unternehmen, der 2011 von der Bundesregierung verabschiedet wurde.

Wann wird das neue Gesetz in Kraft treten?

Das neue Gesetz wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten und am 1. Januar 2024 verlängert werden.

Warum wurde sie benötigt?

Im Jahr 2016 hat das Bundeskabinett den deutschen Nationalen Aktionsplan (NAP) beschlossen. Darin wurde die Erwartung formuliert, dass mindestens 50 % der deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bis 2020 wirksame Maßnahmen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in ihre Geschäftsprozesse einführen. Die in den Jahren 2019 und 2020 durchgeführten Umfragen zeigten, dass nur 17-19 % der teilnehmenden Unternehmen nachweisen konnten, dass sie die Anforderungen des NAP erfüllen. Dies hat der Bundesregierung gezeigt, dass eine verbindliche Gesetzgebung zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht notwendig ist.

Für wen gilt das deutsche Lieferkettengesetz?

  • Das Lieferkettengesetz gilt ab 2023 für alle Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, Hauptniederlassung oder ihren Sitz in Deutschland haben und in der Regel mehr als 3.000 Arbeitnehmer in Deutschland oder über einen deutschen Vertrag im Ausland beschäftigen.
  • Das Gesetz gilt auch für ausländische Unternehmen mit einer Zweigniederlassung in Deutschland, die eine vergleichbare Anzahl von Arbeitnehmern beschäftigen.
  • Die Berechnung der Unternehmensgröße ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten aller verbundenen Unternehmen.
  • Am 1. Januar 2024 wird das Gesetz auf Unternehmen mit Hauptsitz oder Niederlassung in Deutschland mit 1.000 oder mehr Beschäftigten ausgedehnt.

Betrachten Sie die Beendigung einer Geschäftsbeziehung als letztes Mittel; sie ist nur erforderlich, wenn der Verstoß sehr schwerwiegend ist, die Maßnahmen des Minimierungskonzepts keine Veränderung bewirken und weniger strenge Maßnahmen nicht zur Verfügung stehen

Was müssen die Unternehmen tun?

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, die in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen, ihre Lieferketten zu untersuchen, um Risiken im Bereich der sozialen Verantwortung von Unternehmen zu ermitteln und zu beseitigen. Die Unternehmen werden verpflichtet, wirksame Risikomanagementsysteme im Einklang mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte einzurichten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn Risiken entdeckt werden.

Wichtige Anforderungen:

  • Einrichtung eines Risikomanagementsystems und einer Bewertung der Auswirkungen auf die Menschenrechte, die sich auf die Geschäftstätigkeit und die direkten Zulieferer erstreckt
  • Definition von Managementsystemen und Unternehmensführung
  • Einführung solider Richtlinien und Verfahren, die den Verhaltenskodex für Zulieferer, die Menschenrechte, die Vorgehensweise des Unternehmens bei der Sorgfaltsprüfung (im Einklang mit den Erwartungen an die Sorgfaltsprüfung in der Lieferkette),
  • Beschwerdeverfahren und Beschwerdemechanismen umfassen
  • Schaffung von Präventivmaßnahmen für potenzielle Menschenrechtsverletzungen innerhalb der Geschäftseinheit des Unternehmens und für direkte Zulieferer, z. B. durch die Einführung von Kontrollmaßnahmen zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften
  • klare Dokumentation aller Aktivitäten, die jährlich offengelegt werden
  • Berichterstattung über ermittelte Risiken und darüber, wie das Unternehmen seinen Sorgfaltspflichten nachkommt, einschließlich der Maßnahmen, die das Unternehmen als Reaktion auf Beschwerden ergriffen hat

Das deutsche Lieferkettengesetz identifiziert die folgenden sozialen und [Corporate] Governance (ESG)-Kriterien als relevante Risikobereiche:

  • Kinderarbeit
  • Zwangsarbeit
  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Problematische Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen
  • Recht auf Vereinigungsfreiheit
  • Diskriminierung
  • Mindestlohn
  • Gesundheit
  • Unrechtmäßige Beschlagnahme von Land und Gewässern
  • Folter
  • Umweltschäden

Risikomanagement

Wenn es darum geht, was Unternehmen als Erstes tun müssen, ist die Analyse und Bewertung von Risiken innerhalb ihrer Lieferketten ein wichtiger erster Schritt, um geeignete Maßnahmen zur Bewältigung dieser Risiken ergreifen zu können.

Das deutsche Recht erweitert die unternehmerische Sorgfaltspflicht auf spezifische Umweltrisiken. Umweltrisiken sind nur dann relevant, wenn die Gefahr eines Verstoßes gegen das Minamata-Übereinkommen über Quecksilber 2013, das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe 2001 oder das Basler Übereinkommen über gefährliche Abfälle 1989 besteht. Darüber hinaus bezieht sich das Gesetz auf das Risiko der Verschmutzung von Boden, Wasser und Luft, wenn dies zu Verstößen gegen das Recht auf Nahrung, Wasser, Abwasserentsorgung und Gesundheit führt.

Höhepunkte

Verpflichtung zur Abhilfe

Wenn ein Unternehmen im Rahmen einer solchen Analyse ein Risiko identifiziert, muss die Geschäftsleitung eine Erklärung zu ihrer „Menschenrechtsstrategie“ abgeben, um negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt zu verhindern.
Die Wirksamkeit der Präventiv- und Abhilfemaßnahmen muss jährlich und ad hoc bei einer wesentlichen Änderung des Risikoprofils – z.B. durch die Einführung neuer Produkte, Projekte oder eines neuen Geschäftsfeldes – überprüft werden.
Die meisten der wichtigsten Anforderungen des Gesetzes entsprechen den EU-Anforderungen an die Rechenschaftspflicht und Sorgfaltspflicht von Unternehmen.

Einrichtung von internen Beschwerdesystemen

Das Gesetz verpflichtet die Unternehmen, ein internes Beschwerdeverfahren zu Verstößen gegen den Schutz der Menschenrechte und der Umweltstandards einzurichten, die durch die Aktivitäten des Unternehmens, einschließlich seiner Lieferkette und seiner direkten oder indirekten Zulieferer, verursacht werden. Dieses Verfahren sollte einmal im Jahr auf seine Wirksamkeit hin überprüft werden.

Durch die Dokumentations- und Berichtspflicht müssen die Unternehmen ihre Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettengesetz kontinuierlich dokumentieren und die entsprechenden Aufzeichnungen mindestens sieben Jahre lang aufbewahren. Das deutsche Gesetz wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie untersteht, überwacht und durchgesetzt. Das BAFA nimmt Meldungen von Unternehmen entgegen und wertet diese aus, ist befugt, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße gegen das Gesetz aufzudecken, zu beenden und zu verhindern, kann Personen vorladen, Informationen anfordern und die Räumlichkeiten von Unternehmen betreten.

Wie wird die Einhaltung überwacht und durchgesetzt?

Das Gesetz verpflichtet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu überwachen, die Berichte der Unternehmen zu prüfen, die erforderlichen Anordnungen und/oder Maßnahmen zu erlassen und Vor-Ort-Kontrollen bei Unternehmen durchzuführen. Es wird nach eigenem Ermessen oder auf Antrag tätig, um die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Lieferkettengesetz zu überwachen und Verstöße gegen das Gesetz aufzudecken, zu beseitigen und zu verhindern. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird jedoch nur dann auf Antrag Maßnahmen anordnen, wenn der Antragsteller substantiiert geltend macht, dass ein geschütztes Recht verletzt ist oder eine Verletzung droht, weil das Unternehmen einer Verpflichtung aus dem Lieferkettengesetz nicht nachgekommen ist.

Bußgelder und Sanktionen bei Nichteinhaltung durch Unternehmen

Für den Fall, dass ein Unternehmen den Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettengesetz nicht nachkommt, sieht das Gesetz vor, dass das BAFA Bußgelder für Sanktionen in Form von:

  • Zwangsgeldern von bis zu 50.000 Euro im Verwaltungsvollstreckungsverfahren und/oder Bußgeldern
  • die Bußgelder können bis zu 8 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens betragen

Unternehmen, gegen die solche Bußgelder verhängt wurden, können für maximal drei Jahre von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Welche Rolle hat Anthesis?

Wir können Sie unterstützen mit:

  • Benchmarking, um zu verstehen, wo Sie in Bezug auf die Einhaltung von Vorschriften im Vergleich zu verschiedenen Indizes und Wettbewerbern stehen
  • Aufzeigen von Lücken in Ihrer Organisation in Bezug auf die Anforderungen des Gesetzes
  • Ausarbeitung detaillierter Risikobewertungen zum Thema Menschenrechte für Ihr Unternehmen, einschließlich der in Produkten verwendeten Rohstoffe, die im Rahmen einer Materiality Analyse ermittelt wurden
  • Einrichtung eines Systems für die Erfassung der erforderlichen Lieferantendaten, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können
  • Recherche von Richtlinien, Abschätzung der Folgen von Menschenrechtsverletzungen und Überprüfung von Berichten anhand bestehender Richtlinienverpflichtungen, internationaler Standards oder bewährter Verfahren der Branche
  • Aufbau von Kapazitäten innerhalb Ihrer Organisation, einschließlich Schulung und Entwicklung in den Bereichen ethischer Handel, Menschenrechte, Gleichstellung der Geschlechter, moderne Sklaverei und Schaffung von Beschwerdemechanismen und
  • Arbeitnehmervertretungsmodellen für globale Lieferketten
  • Beratung bei der Einrichtung eines Beschwerdemechanismus

Anthesis kann Unternehmen bei der Entwicklung einer Strategie und Ausrichtung auf eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht mit Schwerpunkt auf Transparenz und Rückverfolgbarkeit in den Lieferketten unterstützen. Mit unseren hauseigenen Instrumenten können wir ermitteln und einstufen, wo die wichtigsten  hervorstechenden Risiken innerhalb Ihres Unternehmens liegen, sowohl geografisch als auch im Hinblick auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Parameter (ESG).